Einfamilienhaus für drei Parteien

Das Splitlevel-Einfamilienhaus von 1968 weist erheblichen Sanierungsbedarf auf. Die Eigentümer nutzen den Moment, um prüfen zu lassen, wie sich das Haus flexibler nutzen lässt – für gemeinschaftliches Wohnen oder mit der Option, bei Bedarf einen Elternteil aufnehmen zu können.

Unsere Studie zeigt: Drei Parteien finden hier Platz. Die bestehende Gebäudestruktur eignet sich gut für die Umnutzung. Der sanierungsbedürftige Wintergarten kann einem Anbau für gemeinschaftliches Kochen und Essen weichen. So lässt sich im bisherigen Wohnzimmer ein zusätzliches Zimmer abtrennen; Die bisherige Küche wird zum Bad umgebaut.
Parallel zur räumlichen Neuorganisation erfolgt eine energetische Sanierung. Mit Wärmedämmung, Fensterersatz und dem Wechsel von Gas- zu Wärmepumpenheizung wird das Haus nicht nur effizienter, sondern auch komfortabler. Die Realisierung kann etappenweise erfolgen.


Nutzungsbereich
  • Wohnen

Projektmerkmale
  • gemeinschaftliches Wohnen
  • statische Eingriffe
  • Neuorganisation Grundriss

unsere Leistungen
  • Grundlagenermittlung
  • Entwicklung Konzept und Varianten